Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der Element Called Water GmbH.
1. Gegenstand und Anwendbarkeit der Vertrags- und Reisebedingungen
1.1 Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns Element Called Water GmbH (in weiteren Erwähnungen ECW genannt) für Reisedienstleistungen aus dem Reiseveranstaltungsangebot, welches im Internet oder anderswo veröffentlicht wird. Für spezielle Reisen, welche im jeweiligen Broschüre, Flyer oder bei Partnern entsprechenden publiziert werden, gelten die darin allenfalls abweichend publizierten oder ergänzenden Bedingungen.
1.2 Werden Ihnen durch die Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, sind wir (ECW) nicht Vertragspartner, und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Für zusätzlich vermittelte Transportleistungen (Flugscheine, Schiff-, Bahn-, Busbillette, Miete von Fahrzeugen etc.) sowie für alle anderen Leistungen, die von Dritten erbracht werden, gelten die Vertrags- und Reisebedingungen sowie die Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Transportunternehmens, Dienstleistungserbringers oder Vermieters. In all diesen Fällen beschränkt sich unsere Leistung darauf, Ihnen gegen Entgelt (Auftragspauschale und Vermittlungsprovision) die von Drittparteien (Reiseveranstalter; Transportunternehmen und andere Leistungserbringer) angebotenen Leistungen entsprechend Ihrem Auftrag zu vermitteln. Unsere eigene Leistung beschränkt sich in diesen Fällen auf die pflichtgemässe Vermittlung des entsprechenden Vertrages und, bei entsprechender Vollmacht Ihrerseits, auf dessen Abschluss in Ihrem Namen. Wir übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für die von den Drittparteien erbrachten Leistungen. Die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen finden in all diesen Fällen keine Anwendung; ausgenommen sind die nachfolgenden Ziffern 2, 4.3, 5, 9, 13, 14, 16.1, 16.2, 16.3, 17, 18 und 19, welche analog Anwendung finden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und uns (Element Called Water) kommt mit der Bestätigung Ihrer persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen (online) Anmeldung (Buchung) zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.2 Erfolgt Ihre Buchung zunächst provisorisch, kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns – vorbehältlich Ihrer früheren ausdrücklichen und definitiven Zustimmung – spätestens zustande, wenn Sie nicht innert drei Werktagen nach dem Tag der Buchung die provisorische Buchung persönlich, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Buchungsstelle annullieren.
2.3 Widerruf bei Internet-Buchungen
Buchungen, welche über Internet getätigt werden, können Sie vorbehältlich Ziffer 7.1 nachfolgend innert 7 Tagen nach deren Absendung schriftlich widerrufen. Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebten Tag der Post übergeben oder auf elektronischem Weg gesendet wird. Bei Widerruf müssen beide Parteien bereits empfangene Leistungen zurückerstatten. Sie haben uns zusätzlich unsere Auslagen und Aufwendungen zu ersetzen. Andere Auslagen vorbehalten, verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, höchstens jedoch von Fr. 200.- pro Auftrag. Für Buchungen, die 14 Tage oder weniger vor Abreise erfolgen, und für Buchungen auf Anfrage gilt die obige Regelung nicht. Es gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 7.
2.4 Nach der Buchung erhalten Sie über Ihre Buchungsstelle die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Allfällige Abweichungen zu Ihrer Anmeldung müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden, da ansonsten Sie für allfällige Änderungen nach Massgabe der Bestimmungen in Ziffer 7 kostenpflichtig werden.
3. Leistungen
3.1 Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen der Reise gemäss der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Ausschreibung und der Bestätigung sorgfältig zu erfüllen.
3.2 Für die zu erbringende Leistung ist ausschliesslich unsere Publikation im jeweiligen Prospekt, Inserat oder im Internet massgebend. Andere Prospekte und nicht von uns produziertes Informationsmaterial, Internet-Seiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen beim Leistungspartner sind nicht Gegenstand des Reisevertrages, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben.
3.3 Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. bestätigten Ankunfts-, Abfahrtsdatum. Für das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.
3.4 Sonderwünsche, die auf der Bestätigung lediglich vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil.
3.5 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten Pauschalpreis sowie allfällige im Pauschalpreis nicht inbegriffenen Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) zu bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten, die notwendigen, persönlichen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten.
4. Preise
4.1 Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Euro. Die Preise können Sie unserer Ausschreibung beim jeweiligen Angebot bzw. der dazugehörigen Preisliste entnehmen. Die Gültigkeit der ausgeschriebenen Preise für die Verlängerungen und die maximale Aufenthaltsdauer können beschränkt werden.
4.2 Die publizierten Preise eines Angebotes (z.B. im Broschüre, Internet) werden mit der Neuausgabe des gleichen Angebotes (z.B. Broschüre, Internet) für neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
4.3 Ihre Buchungsstelle kann zusätzlich zum publizierten Reisepreis eine Auftragspauschale und Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung verrechnen. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten kann ein Zuschlag erhoben werden. Die Gebührenregelung liegt in Ihrer Buchungsstelle auf und wird Ihnen gleichzeitig mit dem Reisepreis bekannt gegeben.
5. Zahlungsbedingungen
Nach der Buchung, respektive bei Erhalt der Rechnung ist der Gesamtbetrag bis spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen und zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, den Reisevertrag ohne weitere Fristansetzung zu kündigen und die Reiseleistungen zu verweigern. Durch die Kündigung entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
6. Preisänderungen
Es ist möglich, dass die in den Broschüren und im Internet publizierten Preise verändert werden müssen, insbesondere in folgenden Fällen:
- bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen unabhängiger Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) um
mehr als ein Prozent seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- bei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen)
- bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer etc.)
- bei Wechselkursänderungen um mehr als ein Prozent seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
In diesen Fällen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen weiterzubelasten, jedoch bis spätestens 24 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des publizierten und bestätigten Pauschalpreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten auf eine von uns allenfalls offerierte andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen im Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen Abzug rückerstattet.
7. Sie können Ihre Reise nicht antreten oder ändern Ihren Auftrag
7.1 Annullierung
Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle oder uns unverzüglich persönlich, mittels eingeschriebenem Brief oder E-Mail und unter Beilage resp. separater Rücksendung bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen. Nebst der Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, höchstens jedoch Fr. 200.- pro Auftrag, bezahlen Sie (vorbehältlich Ziffer 9) je nach Datum der Annullierung der Reise die nachstehend aufgeführten Annullierungskosten (Prozentanteile oder Pauschalen). Bei Nichtbezug der Leistung oder Nichtantritt der Reise (No-show), zu spätem Erscheinen am Abflug- oder Abreiseort bzw. Verpassen des Abflugs oder der Abfahrt wegen ungenügender Reisepapiere etc. verrechnen wir 100% des Arrangement- oder Leistungspreises. Ihre Buchungsstelle kann zusätzlich Kostenanteile für die Bearbeitung verrechnen (siehe Ziffer 4.3). Für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle massgebend.
7.1.1 Dies gilt für sämtliche Element Called Water Angebote:
Bis 14 Tage vor Ankunftstermin: 20% des Preises
Bis 7 Tage vor Ankunftstermin: 50% des Preises
Bis 2 Tage vor Ankunftstermin: 90% des Preises
Danach 100% des Preises
7.2 Ersatzperson
Falls Sie verhindert sein sollten, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen:
- die Ersatzperson übernimmt das Reisearrangement zu den gleichen Bedingungen, wie sie mit Ihnen vereinbart wurden;
Es stehen keine behördlichen Anordnungen, gesetzliche Bestimmungen oder Tarifvorschriften der Teilnahme der Ersatzperson entgegen;
- z.B. die beteiligten Unternehmen bzw. Leistungsträger akzeptieren die damit verbundenen Änderungen;
- die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften);
- die Ersatzperson übernimmt alle mit der Umbuchung anfallenden Mehrkosten (z.B. die von anderen Leistungsträgern infolge der Umbuchung erhobenen Gebühren und Preisaufschläge);
- Sie haften uns oder der Buchungsstelle, falls diese Vertragspartei ist, zusammen mit der Ersatzperson persönlich und solidarisch für die Zahlung des vereinbarten Preises für das Reisearrangement und alle durch diese Umbuchung auf die Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Über die Frage, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden wir nach pflichtgemässem Ermessen.
Für die Umbuchung wird Ihnen eine Umbuchungsgebühr von Fr. 100.- pro Person belastet, welche mit der Anmeldung der Umbuchung zu bezahlen ist. Diese Umbuchungsgebühr ist zusätzlich zu allfällig durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten zu bezahlen. Der Eintritt einer Ersatzperson ist unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten bis spätestens zwei Tage vor Reisebeginn zulässig.
7.3 Änderungen und Umbuchungen
Für Namensänderungen, Umbuchungen des Reisedatums, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir Sie mit einer Gebühr von Fr. 100.- pro Person, jedoch höchstens Fr. 200.- pro Auftragsänderung oder Umbuchungen – oft im Zusammenhang mit Teilannullierungen – können Mehrkosten verursachen (z.B. Nichterreichen der Anzahl Vollzahler pro Zimmer), die zu Ihren Lasten gehen. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine welche Ihrer eigenen Verantwortung unterliegen.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen. Wir werden jedoch nach Möglichkeit von Ihnen nicht beanspruchte Leistungen zurückerstatten, sofern und soweit uns diese von den Leistungsträgern nicht belastet werden. Wir sind berechtigt, eine nach dem uns dabei entstehenden Aufwand bemessene Bearbeitungsgebühr (min. Fr. 100.- pro Person) in Abzug zu bringen.
9. Reiseversicherung und -schutz
9.1Für Versicherungen jeder Art ist der Teilnehmer selbst verantwortlich
9.2 Zu Ihrem Schutz empfehlen wir Ihnen eine Reise und Reisegepäckversicherung.
9.3 Bei Eintritt eines Ereignisses sind Sie verpflichtet Ihre Buchungsstelle unverzüglich zu informieren und die erforderlichen Beweismittel (Arztatteste, Polizeirapporte, amtl. Bescheinigungen usw.) zur Verfügung zu stellen.
10. Wir können die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder müssen diese vorzeitig abbrechen
10.1 Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise
10.1.1 Programmänderungen
Es kann sich gemäss unserer Beurteilung als notwendig erweisen, nach Vertragsabschluss das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel zu ändern, wenn höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine nach objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt. Ist das Ersatzprogramm gemäss unserem Katalogpreis günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Preisänderungen zu Ihren Lasten sind im Rahmen von Ziffer 6 zulässig. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
10.1.2 Nichtdurchführung der gebuchten Leistung
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer gebuchten Leistung verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, haben wir als Veranstalter das Recht, die gebuchte Leistung auch kurzfristig zu annullieren. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
11. Haftungsbestimmungen
11.1 Allgemein
Wir entschädigen Sie im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen für den Ausfall oder die nicht gehörige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und allfälliger Ihnen dadurch zusätzlich entstandener Kosten (Ziffer 10 und Ziffer 12 bleiben vorbehalten), sofern unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung vor Ort keine objektiv gleichwertige Ersatzleistung anbieten konnte. Unsere Leistung ist dabei insgesamt auf den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
11.2.1 Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Leistungen von Drittparteien (Reiseveranstalter; Transportunternehmen und andere Leistungserbringer), die wir entsprechend Ihrem Auftrag nur vermittelt haben. Unsere Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsleistung. Ausserhalb des Arrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des Arrangements jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.
11.2.2 Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten, namentlich Streiks, Flugverspätungen, politische Unruhen, Naturkatastrophen und behördliche Massnahmen.
Wir haften nicht für Programmänderungen gemäss Ziffer 10, bemühen uns jedoch, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
11.3 Unfälle und Erkrankungen (Personenschäden)
Wir haften für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese schuldhaft von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Sind wir für das Verhalten der von uns beauftragen Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an uns abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung von uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Siehe auch Ziff.12.
11.3.1 Informationen zu Flugreisen
Beförderung im internationalen Luftverkehr unterliegt hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int . Den Text des Montrealer Übereinkommens finden Sie unter www.imholz.ch/montrealeruebereinkommen. Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter www.imholz.ch/warschauerabkommen zu finden sind.
11.4 Einkäufe
Wir lehnen jede Haftung für Verträge ab, die Sie während einer Reise mit Händlern oder Verkäufern für Waren oder Dienstleistungen abschliessen.
11.5 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haften wir nur, falls uns oder ein von uns beauftragtes Unternehmen ein Verschulden trifft, wobei die Haftung auf den unmittelbaren Schaden und von der Höhe her auf den zweifachen Reisepreis beschränkt ist. Sind wir für das Verhalten der von uns beauftragen Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an uns abtreten. Bei Schäden und Verlusten, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
11.6 Versicherungsschutz
Unsere Haftung ist gemäss diesen Haftungsbestimmungen beschränkt, ebenso die Haftung der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. nationalen Gesetzen richten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle, Gepäckverlust oder -beschädigung etc. verfügen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und allenfalls für die Dauer der Reise eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen, wie z.B. eine Reisegepäck-, Reisezwischenfall-, Reiseunfall- und/oder Reisekrankenversicherung.
11.7 Zu Ihrer Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere erhöhte Risiken bestehen. Über die Reisehinweise können Sie sich selbst beim EDA unter www.eda.admin.ch oder Tel. 031 323 84 84 oder bei Ihrer Buchungsstelle informieren. Medizinische Hinweise finden Sie unter www.bag.admin.ch , www.safetravel.ch, www.osir.ch oder www.who.org . Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über die Reise- und Gesundheitshinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken vollständig bewusst sind. Gefahren und Risiken können sowohl unterwegs als auch an den Ferienorten bestehen, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, die jeweiligen Sicherheitshinweise (z.B. in den Transportmitteln, in den Unterkünften, am Strand, an den Sportanlagen) genau zu lesen und zu befolgen. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere lokale Reiseleitung. Sollten Ihnen Angebote unterbreitet werden (z.B. für Glücksspiele, Time Sharing), so raten wir Ihnen zur Vorsicht. Treffen Sie keine überhasteten Entscheide, sondern lassen Sie sich von unabhängigen, fachkundigen Personen beraten. In allen Feriengebieten kann es ohne vorherige Ankündigung zu Naturereignissen (z.B. Unwetter aller Art, Waldbrand) mit schwerwiegenden Auswirkungen kommen. In einigen Fällen kann sogar die ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Leistungen beeinträchtigt sein (siehe Ziffer 10). Erkundigen Sie sich vor der Abreise über die möglichen klimatischen Verhältnisse an Ihrem Reiseziel.
12. Beanstandungen/Ersatzansprüche
12.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Mitwirkungspflicht).
12.2 Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, unverzüglich bei unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung (z.B. Transferunternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wir bemühen uns nach Kräften um geeignete Lösungen. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung in der Höhe des objektiven Minderwertes der erbrachten Leistung im Verhältnis zur vereinbarten Leistung oder, gegen entsprechenden Nachweis, auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung.
Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthaltes wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, müssen Sie Ihre Beanstandung von unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung schriftlich bestätigen lassen. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und ähnliche Ansprüche (z.B. Genugtuung) gültig anzuerkennen. Ihre Beanstandung und die schriftliche Bestätigung unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung sowie allfällige Beweismittel sind uns zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche unverzüglich, spätestens aber 30 Tage nach Ihrer Rückkehr einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Beanstandung selbst verfassen, um allfällige Ansprüche nicht zu gefährden. Zeigen Sie Ihre Beanstandungen nicht unverzüglich vor Ort an und machen Sie Ihre Ansprüche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr bei uns geltend, verwirken Sie Ihre allfälligen Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Preisminderung, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz und Genugtuung.
12.3 Schäden, Verluste oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen müssen nach Ankunft an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeige (P.I.R) bei der zuständigen Fluggesellschaft oder Vertretung angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden oder zu spät erfolgt ist.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen
14.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen in einem allfälligen Transit- und im Bestimmungsland sind Sie selbst verantwortlich. Der Veranstalter respektive die Buchungsstelle stehen dafür ein, Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt u.a. das Konsulat eines allfälligen Transit und des Reiselandes Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in Broschüren, Inseraten usw. und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich durch Ihre Buchungsstelle weitergehend orientieren.
Wichtiger Hinweis (Änderungen vorbehalten): Protectas Aviation Security AG betreibt eine Hotline: 0900 099 099 (ca. 1 CHF/Minute). Montag-Freitag (ohne allg. Feiertage) 0900-1345 Uhr, 1430-1700 Uhr. Haben Sie Fragen in Bezug auf die Ein-/Ausreise- und Transitvorschriften (Visum etc.) empfehlen wir Ihnen eine Nachfrage.
14.2 Der Veranstalter oder die Buchungsstelle haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn bzw. sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter oder der Buchungsstelle zu verantworten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von bis zu etwa 8 Wochen rechnen.
14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Annullierungskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters oder der Buchungsstelle bedingt sind.
14.4 Entnehmen Sie bitte der Ausschreibung und erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder die Identitätskarte (Personalausweis) genügt. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder die Identitätskarte für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass muss ausserhalb Europas vielfach mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
gültig sein. Kinder müssen künftig ab Geburt einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragen lassen. Für Informationen über die Ausweisformalitäten siehe www.bap.admin.ch
14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften genau. Auch bei der Rückkehr in die Schweiz; siehe www.zoll.ch
14.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt. Informationen entnehmen Sie der Reiseausschreibung oder erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Wir verweisen Sie für medizinische Empfehlungen und Ratschläge zur Vorsorge auf die Websites: www.safetravel.ch und www.osir.ch
14.7 Der Veranstalter oder die Buchungsstelle übernehmen keine Haftung, falls ein Passagier wegen der Verletzung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen nicht befördert werden kann oder die Ein- oder Ausreise verweigert wird. Sie haben in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von gebuchten Leistungen. Allfällige aufgrund der Missachtung von Reisebestimmungen aller Art entstehende Mehrkosten (z.B. Logis-, Rückreise-, Umbuchungs-,Transfer oder andere Kosten) sind vom Reisenden vollumfänglich selbst zu tragen.
15. Strafbares Verhalten
Besteht der dringende Verdacht, dass Sie im Urlaubsland oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Zuchthaus bedrohte Handlung begangen haben, sind wir dazu berechtigt, den Reisevertrag mit Ihnen fristlos aufzulösen. Die Rechtsfolgen sind dieselben, wie wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen (Ziffer 8). Schadenersatzansprüche Ihrerseits wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, unseren Verdacht den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu melden.
16. Verschiedenes
16.1 Reisedokumente
Die Reisedokumente erhalten Sie, nach Eingang der vollständigen Zahlung, spätenstens10 Tage vor Abreise. Bei Buchungen mit weniger als 6 Tagen vor dem Abreisedatum werden Sie die Dokumente per Mail erhalten.
16.2 Bezug und Räumung der Unterkunft, Mahlzeiten
In den meisten Fällen können die Zimmer/Zelte am Ankunftstag zwischen 12 und 16 Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag zwischen 10 und 12 Uhr geräumt werden. Dies gilt auch, falls Ihr Rückflug erst am späten Abend oder nachts erfolgt. Kostenpflichtige Leistungen (z.B. Mahlzeiten, Getränke, Sport), welche nach dem Auschecken noch bezogen werden, müssen vor der Abreise separat beglichen werden.
16.3 Zusatzbetten
Zusatzbetten in Zimmern sind in der Regel Klappbetten, die etwas schmaler sind und den Komfort insbesondere bei Benützung durch Erwachsene beeinträchtigen können. Es kann dafür grundsätzlich keine Preisreduktion gewährt werden. Ausnahmen sind beim entsprechenden Angebot publiziert.
16.4 Sport: Möglichkeiten – Voraussetzungen
Voraussetzungen sind Schwimmsicherheit und sportliche Belastbarkeit. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir den Hausarzt vor Reisebeginn zu kontaktieren. Teilnehmen kann jeder der die genannten Voraussetzungen erfüllt. Der/Die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen eine Kursteilnahme bestehen.
Aus verschiedenen Gründen (z.B. Saison) kann es vorkommen, dass bestimmte Sportmöglichkeiten nur beschränkt oder nicht zur Verfügung stehen. Wir haften nicht für Unfälle, die bei der Sportausübung (z.B. Tauchen, Skaten und Surfen) geschehen. Ebenfalls liegt es in Ihrer Verantwortung, sich an die internationalen Regeln bei der sportlichen Betätigung zu halten (gültige Brevets, Anzahl vorgeschriebener, geloggter Tauchgänge; Einhalten von Sicherheitsregeln usw.).
16.5 Lärm
An vielen Ferienorten spielt sich das Leben abends und auch nachts im Freien ab. Gewisse Belästigungen durch Lärm können deshalb auftreten. Sollten die Lärmimmissionen das übliche Mass übersteigen, informieren wir Sie durch entsprechende Hinweise. Falls es zu Bautätigkeiten im oder in der Nähe Ihrer Unterkunft kommen sollte, informieren wir Sie so früh wie möglich über Art und Umfang einer allfälligen Beeinträchtigung. Baustellen können jedoch gelegentlich auch von heute auf morgen entstehen, worauf wir keinen Einfluss haben.
16.6 Verlorene Gegenstände
Für die Suche von Gegenständen am Ferienort oder an Orten, die Sie auf einer Rundreise besucht haben, verrechnen wir Ihnen, je nach Aufwand, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von mind. Fr. 100.- und die Portospesen für einen allfälligen Versand an die von Ihnen gewünschte Lieferadresse. Aus zoll- und sicherheitstechnischen Gründen ist die Rücklieferung von Fundgegenständen nicht immer oder nur mit grosser zeitlicher Verzögerung möglich. Allfällige Folgekosten für die Ausfuhr, die Einfuhr etc. müssen wir an Sie weiterverrechnen. In allen Fällen steht Ihnen Ihre Buchungsstelle Element Called Water (E-Mail-Adresse: info@elementcalledwater.ch) hilfreich zur Seite.
17. Datenschutz
17.1
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir oder Ihre Buchungsstelle behalten sich vor, Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, soweit für uns nicht erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an die unten genannte Anschrift des Veranstalters.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Sarmenstorf AG Gerichtsstand.
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und Hinweise gelten für alle Angebote der Element Called Water GmbH.




